Schwerpunkt der Beratung ist der Bereich Aufenthaltsrecht:
Wie kann ich endlich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten? Muss ich Angst vor drohender Abschiebung haben? Wie schreibe ich einen Widerspruch auf eine ablehnende Behördenentscheidung? Welche Alternativen gibt es zu einer drohenden Abschiebung?
Unsere Aufgabe ist es, den Ratsuchenden Perspektiven aufzuzeigen, rechtliche Spielräume auszuloten, aber auch immer wieder die Grenzen des Machbaren klar zu stellen. Dabei kooperieren wir eng mit Rechtsanwälten, Ärzten und anderen Beratungseinrichtungen.
Ziel der Asylverfahrensberatung ist es:
- die Asylsuchenden über ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu informieren; den Flüchtlingen die Angst vor einem für sie schwer verständlichen Verfahren zu nehmen;
- zwischen den Asylsuchenden und den jeweils betroffenen Behörden (Zentrale Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Sozialamt) zu vermitteln;
- besondere Schwierigkeiten herauszufinden, die einen reibungslosen Verfahrensablauf behindern (Clearingfunktion);
- alle wesentlichen Aspekte (z.B. auch Krankheiten, Traumatisierung) frühzeitig in das Verfahren einzubringen.
- Anhörung , Bescheide und verschiedene Briefe zu übersetzen (Französisch, Englisch , usw.)
- Begleitung zu verschiedene Ämter (Standesamt, Jugendamt, Rechtsanwälte usw....) als Dolmetscher
In späteren Phasen beraten wir die Asylsuchenden:
- bei Erhalt des ablehnenden Bescheides
- während des laufenden Klageverfahrens, insbesondere vor der mündlichen Verhandlung im Verwaltungsgericht
- nach negativ abgeschlossenem Verfahren zu Folgeantragstellung